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Allgemeine Verkaufsbedingungen

AVB – Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge, die Kunden mit uns als Anbieter (Tonitrus GmbH, Teerhof 59, 28199 Bremen, Deutschland) schließen.  Vorbehaltlich vorrangiger Individualabsprachen erkennen wir ausdrücklich keine abweichenden oder ergänzenden Regelungen oder AGB an.

2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gleichermaßen für Verbraucher wie für Unternehmer.

 

§ 2 Vertragssprache, Vertragstext

1) Vertragssprache ist deutsch.

2) Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.

3) Bei Angebotsanfragen, die nicht über die Internetseite www.tonitrus.com erfolgen, erhalten die Kunden Vertragsdaten im Rahmen eines unverbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.

 

§ 3 Vertragsgegenstand und Beschaffenheit

1) Vertragsgegenstand sind die im Rahmen der Bestellung von den Kunden spezifizierten (in den Warenkorb gelegten und nachfolgend bestellten) und in der Bestell- und/oder Auftragsbestätigung genannten Waren zu den dort genannten Endpreisen.

2) Wir bieten sowohl neue als auch gebrauchte bzw. generalüberholte Ware an.

3) Die Artikelnummern von neuer Ware enden bei uns stets auf den Ziffern 003. Als neue Ware gilt – unabhängig vom Produktionsdatum – Ware, die seit Produktion noch nicht genutzt wurde. Dies gilt gleichermaßen für Ware, bei der es sich um Komponenten handelt (wie beispielsweise RAM-Module, CPUs, Festplatten), die herstellerseitig in der Fabrik bereits in Systemen verbaut aber nie in Betrieb genommen wurden. Auch diese Komponenten gelten als Neuware.

4) Die Artikelnummern von gebrauchter bzw. generalüberholter Ware enden bei uns stets auf den Ziffern 014. Als gebrauchte bzw. generalüberholte Ware gilt solche, die bereits genutzt wurde. Gebrauchte bzw. generalüberholte Ware kann von dem vorherigen Gebrauch herrührende Spuren, geringfügige, den normalen Gebrauch nicht einschränkende Mängel, Defekte oder Funktionseinschränkungen und ähnliche für gebrauchte Ware typische Einschränkungen aufweisen.

5) Die Abbildungen auf unserer Internetseite und in unserem Katalog geben die angebotenen Produkte u.U. nur ungenau wieder; insb. Farben können aus technischen Gründen erheblich abweichen. Bilder dienen lediglich als Anschauungsmaterial und können vom Produkt abweichen; teilweise handelt es sich um Symbolbilder oder Typabbildungen, nicht Abbildungen des konkreten Produkts. Angaben wie Zeichnungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibung sind übliche Näherungswerte und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.

6) Wir sind nicht Teil selektiver Vertriebssysteme, beziehen die von uns angebotenen Produkte jedoch ausschließlich aus Quellen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

a) Bei uns erworbene Geräte können bereits herstellerseitig unter einem Kundennamen registriert sein. Eine Umschreibung der Registrierung auf einen anderen Kundennamen im Herstellersystem können wir weder veranlassen noch beeinflussen. Dies obliegt allein dem jeweiligen Hersteller.

b) Weiterhin können wir nicht absehen, ob für die bei uns erworbene Ware Serviceverträge mit den jeweiligen Herstellern abgeschlossen werden können. Diese Entscheidung liegt bei dem jeweiligen Hersteller und wir haben hierauf keinen Einfluss.

c) Im Falle von Waren, die über selektive Vertriebssysteme vertrieben werden, obliegt es weder dem Ersterwerber noch etwaigen Nacherwerbern der Ware – sondern dem Hersteller selbst – den Beweis zu erbringen, ob die Ware erstmals innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Verkehr gebracht worden ist, sodass im Sinne geistigen Eigentums sogenannte "Erschöpfung" eingetreten ist. Allein die unbelegte Behauptung eines Herstellers, eine konkrete Ware sei nicht erschöpft, führt also nicht dazu, dass den Verwender des Produktes oder den liefernden Händler die Pflicht und die Beweislast träfe, die Herkunft des Produktes und damit seine Erschöpfung offenzulegen und zu beweisen. Aus diesen Gründen gehört der Nachweis, dass es sich bei von uns gelieferten Waren aus selektiven Vertriebssystem tatsächlich um erschöpfte Ware handelt, nicht zu dem von uns zu leistenden Lieferumfang.

 

§ 4 Zustandekommen des Vertrages

1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.

2) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (zB Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

3) Für Käufe über unseren Onlineshop tonitrus.com gilt zusätzlich Folgendes:

a) Der Kunde kann aus unserem Sortiment Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Kunde erhält vor Abschicken der Bestellung die Gelegenheit diese AVB und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis zu nehmen. Durch Übermittlung der Bestellung durch den Kunden werden die AVB und die Widerrufsbelehrung sodann in den Antrag aufgenommen.

b) Wir schicken daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde ausdrucken oder speichern kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei uns eingegangen ist und stellt noch keine Annahme des Antrags dar.

c) Der Vertrag kommt mit Versand der Ware durch uns zustande. Der Kunde erhält sodann von uns mit einer gesonderten E-Mail den Vertragstext (bestehend aus den AVB und der Widerrufsbelehrung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

d) Sollte eine Lieferung der vom Kunden bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren und eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

 

§ 5 Preise und Zahlungsmodalitäten

1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie werden im jeweiligen Angebot beziehungsweise – im Falle der Bestellung über die Internetseite – im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

3) Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die vom Kunden zu tragen sind.

4) Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind vom Kunden in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.

5) Die dem Kunden zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

6) Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

 

§ 6 Lieferbedingungen

1) Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

2) Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt zusätzlich Folgendes:

a) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

b) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5% des Kaufpreises pro Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.

Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

 

§ 7 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

2) Behauptungen Dritter – insbesondere der Hersteller – die von uns vertriebenen Produkte seien nicht für den Europäischen Wirtschaftsraum bestimmt gewesen und damit nicht "erschöpft", führen nicht zu einem Zurückbehaltungsrecht, siehe oben § 3 Abs. 6 c).

3)  Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt zusätzlich Folgendes:

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.

b) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

d) Der Kunde ist bis auf Widerruf gem. unten (cc) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.:

(aa) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(bb) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die unter b) genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(cc) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. c) geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(dd) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

§ 8 Mängelansprüche des Kunden

1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Kunden aus unserer gesondert abgegebenen Garantie.

2) Wenn der Kunde Unternehmer ist, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen folgendes:

a) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich – sofern vorhanden – Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als übliche Beschaffenheit der Ware gelten nur solche Angaben und Produktbeschreibungen (von uns oder von dem jeweiligen Hersteller), die wir auf unserer Internetseite tonitrus.com oder in unseren Angeboten oder in unserer eigenen Werbung verwendet haben.  Angaben zu Produktbeschreibungen und Garantien des jeweiligen Herstellers, die wir nicht selbst verwendet haben, sind für uns nicht verbindlich. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt.

b) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten").

c) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

d) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

e) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Kunde jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Deinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten") bleiben unberührt.

f) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AVB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.

g)  Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB).

 

§ 9 Sonstige Haftung

1) Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

c) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 10 Verjährung

1) Die Gewährleistungsansprüche verjähren beim Kauf gebrauchter, bzw. generalüberholter Waren abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB innerhalb eines Jahres ab Erhalt der Ware.

2) Wenn der Kunde Unternehmer ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche stets innerhalb eines Jahres ab Erhalt der Ware.

3) Absätze (1) und (2) gelten jedoch nicht:

             für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;

             soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben;

             bei Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.

 

§ 11 Garantie

1) Wir bieten unseren Kunden zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten eine Garantie für unsere Hardware zu den unter der URL  www.tonitrus.com/de/garantie abrufbaren Garantiebedingungen an.

2) Etwaige Garantieversprechen des Herstellers oder von sonstigen Dritten bleiben durch unsere Garantie unberührt. Wir haben keinen Einfluss auf die Garantiegewährung durch Hersteller oder sonstige Dritte, sodass diese nicht zu unserem Lieferumfang gehört.

 

§ 12 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

1)  Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

2)  Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Bremen. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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